3. Abgabe an Liebhaber


3.1 Mindestalter

Jungtiere sollten bei gleichaltriger Abgabe mindestens 10 Wochen alt sein.

 

3.2 Wahl des Abgabetiers

Es dürfen nur vitale und augenscheinlich gesunde Rennmäuse abgegeben werden.

 

3.3 Abgabe von ehemaligen Zuchttieren

Ehemalige Zuchttiere können an Liebhaber abgegeben werden. Dabei gelten aber dieselben Abgabebedingungen, wie bei Jungtieren.

 

3.4 Sorgfaltspflicht

Der Züchter verpflichtet sich die Rennmäuse nur an Personen abzugeben, bei denen er sich vorher versichert hat, dass sie artgerecht gehalten, bei Bedarf tierärztlich versorgt und respektvoll behandelt werden. Die Überprüfung der Haltungsbedingungen kann persönlich oder in Form eines Fotos geschehen. Rennmäuse sind nicht für jüngeren Kindern geeignet. Es ist darauf hinzuweisen, dass bei einer Interaktion mit dem Tier immer eine erwachsene Person die Aufsicht und die Verantwortung hat. Für das Tier muss eine angemessene Schutzgebühr verlangt werden.

 

3.5 Beratung

Der Züchter verpflichtet sich Interessenten zum Thema Haltung und Pflege von Rennmäusen sowohl vor, als auch nach der Abgabe zu beraten.

 

3.6 Abstammungsnachweis

Es dürfen keine vollständigen Stammbäume mit Liebhabertieren abgegeben werden, wenn sie nicht eindeutig als Liebhabertier gekennzeichnet sind.

 

3.7 Zuchtverbot

Abnehmer von Liebhabertieren sind darauf hinzuweisen, dass mit diesen Tieren nicht gezüchtet werden darf.

 

3.8 Rücknahme

Der Züchter verpflichtet sich seine Abgabetiere unentgeltlich zurück zu nehmen, oder bei der Weitervermittlung zu helfen. Voraussetzungen hierfür können im eigenen Vertrag geklärt werden (Allergienachweis etc.). In Spezialfällen kann eine Unkostendeckung verlangt werden (z.B. Abholen der Tiere, Parasitenbehandlung, Arztbehandlung).