1. Haltung


1.1 Unterbringung

Die Rennmäuse müssen grundsätzlich entsprechend einem Mindestmaß von 5000cm2 Grundfläche, ohne Ebenen, (entspricht z.B. 100x50cm) untergebracht werden. Besser ist jedoch die Haltung auf mindestens 7200cm2 (entspricht z.B. 120x60cm). Die Zucht in kleineren Gehegen ist zu unterlassen. Der kurzfristige Einsatz von kleineren Gehegen zu Quarantänezwecken oder für aufgenommene Notfälle ist gestattet, darf aber kein Dauerzustand sein.

 

1.2 Standort der Unterbringung

Tageslicht muss vorhanden sein, jedoch ohne ständige Sonneneinstrahlung. Die Rennmäuse dürfen keiner Zugluft ausgesetzt werden. Die Temperatur muss angemessen sein.

 

1.3 Einrichtung

Es muss mindestens so hoch eingestreut sein, das die Rennmäuse die Möglichkeit haben Gänge und Höhlen zu bauen. Diese Regelung schließt Tiere in Folge von Krankheit, Kastration, Quarantäne oder frisch vergesellschaftete Rennmäuse aus. Die Gehege müssen, der Anzahl der Rennmäuse entsprechend mit Versteckmöglichkeiten (Häuschen, Höhlen etc.)ausgestattet sein.  Heu und Nistmaterial (z.B. Toilettenpapier) und ein Sandbad zur Fellpflege müssen vorhanden sein.

 

1.4 Ernährung

Sauberes Wasser muss immer zur Verfügung stehen. Die Rennmäuse sind regelmäßig mit artgerechtem, nährreichem Futter zu versorgen. Rennmäuse brauchen für eine optimale Verdauung und Ernährung Heu oder getrocknete Kräuter.

 

1.5 Hygiene

Die Zuchtgehege sind sauber zu halten und müssen entsprechend der Größe und Belegung regelmäßig gesäubert werden.

 

1.6 Einzelhaltung

Weder Weibchen noch die Männchen dürfen alleine gehalten werden.

Ausnahme gilt z.B. Bei Quarantäne von Neuzugängen oder kranken Tieren. Dies darf jedoch kein Dauerzustand sein.

 

1.7 Übersicht

Zuchttiere sind so unterzubringen, dass sie jederzeit vom Züchter zugeordnet werden können.