2. Zucht


2.1 Informationspflicht

Der Züchter verpflichtet sich, seine Zucht auf einer Homepage zu präsentieren. Dort müssen alle aktuellen Zuchttiere mit Geburtsdatum und aktuelle Würfe mit den Namen der Eltern aufgeführt sein. Ebenfalls müssen alle Gehege, in welchen die Tiere längerfristig untergebracht werden, vollständig dokumentiert werden. Anstelle der Homepage kann nach Absprache auch eine alternative wie Facebook genutzt werden, um dieser Informationspflicht nachzukommen.

 

2.2 Zuchtziel

Der Züchter muss nach sich selbst festgesetzten Zielen züchten. Die Wahl der Ziele ist frei. Diese dürfen aber nicht im Widerspruch mit den Zuchtrichtlinien vom „Bund deutscher Rennmauszüchter“ stehen oder nur finanziellen Interessen dienen.

 

2.3 Dokumentation

Der Züchter verpflichtet sich ein Zuchtbuch zu führen. Die Art und Weise ist freigestellt, solange es nachvollziehbar ist. Es muss im Minimum folgende Daten beinhalten:

a) Eltern

b) Geburtsdatum

c) Notizen zu Erbdefekten

d) bekannter Gencode

 

2.4 Auswahl der Zuchttiere

Es dürfen nur gesunde und vitale Rennmäuse ohne Verhaltensstörungen zur Zucht eingesetzt werden. Rennmäuse, die aggressiv oder sehr scheu sind oder schreckhaftes Verhalten zeigen, sind aus der Zucht auszuschließen. Folgende Zuchtformen sind bei uns unerwünscht:

a) nackte Rennmäuse

b) Tiere mit Anzeichen einer Epilepsie

c) Angeborene Knick oder Wellenschwänze

Bei Auftreten von vorher unbekannten Zuchtformen werden diese erst nach einer Prüfung in diese Liste aufgenommen.

 

2.5 Mindestalter

Die Weibchen sollten frühestens mit 4-6 Monaten das erste Mal in der Zucht eingesetzt werden. Böcke dürfen ab Geschlechtsreife jederzeit eingesetzt werden, es ist aber auch bei den Böcken sinnvoll sie erst ab dem 4-6 Lebensmonat einzusetzen, um Gendefekte wie Wellenschwänze möglichst auszuschließen. Das Mindestalter kann für Rückverpaarungen, wo Nachkommen bei ihren Eltern verbleiben oder Geschwister von Geburt an zusammen bleiben, ausgesetzt werden.

 

2.6 Wurfpausen

Zuchtpaare, die ansonsten zusammen bleiben würden, müssen getrennt werden, wenn das Weibchen keine autonomen Zuchtpausen macht. Dabei spielt auch das Alter und die Wurfgröße eine Rolle. Die Gesundheit des Weibchens steht im Vordergrund und darf nicht gefährdet werden.

 

2.7 Verpaarung

Es ist nur eine 1W:1M Verpaarung gestattet, da es sonst zu Beissereien kommen kann, welche zum Tod einer Rennmaus führen.

Bei 2W:1M ist das Risiko zu hoch, dass durch Streitigkeiten unter den Weibchen, die Mutter und die Jungtiere verletzt bzw. getötet werden.

Bei 1W:2M kann zudem keine eindeutige Vaterschaft zugeordnet werden.

 

2.8 Ernährung

Die Ernährung der Zuchttiere muss je nach Bedarf angepasst werden.

Trächtigen und säugenden Weibchen ist mehr Eiweiß in Form von Gammarus, Mehlwürmern etc. anzubieten. Die Futtermenge ist während der Trächtigkeit und Säugezeit zu erhöhen.

 

2.9 Geschlechtertrennung

Bei der Aufzucht im Familienverband dürfen Jungböcke so lange bei der Familie bleiben, wie sie akzeptiert werden und kein Interesse an der Mutter oder Geschwistern zeigen. Bei einer geplanten Vergesellschaftung mit einer erwachsenen Rennmaus, können Jungtiere ab der 8. Woche von ihrer Familie getrennt werden.

 

2.10 Vergesellschaftung

Zur Vergesellschaftung sollte prinzipiell nur 1 Jungtier abgegeben werden. Zu einer Älteren Rennmaus können aber auch bis zu 2 Jungtiere vergesellschaftet werden. Das Abgabealter sollte um die 8 Wochen sein.

 

2.11 Pflicht zur Weiterbildung

Der Züchter muss über ein Grundwissen zur Genetik verfügen. Er verpflichtet sich zur Weiterbildung und Vertiefung dieses Wissens.  Bei nicht Beherrschung der eigenen Zuchtpraxis, in Folge mangelnder Genetik Kenntnisse, oder Fehlverhalten, kann der betreffende Züchter ausgeschlossen werden. (ggf. Zeitweise).